Schriftliche Gebote werden über unser Online Formular angenommen, indem
der Interessent durch das Formular den Versteigerer beauftragt für ihn Gebote
abzugeben. Die Gebote werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr.
Sie müssen spätestens 1 Tag vor Beginn der Versteigerung beim Versteigerer
vorliegen. Die Gebote sind unwiderruflich und verbindlich. Die Gebote müssen
eindeutig sein, es muß die Angabe des Bildes wie z.B. Name des Künstlers,
eventuell Titel wenn vorhanden sowie Größe angegeben werden, damit das Bild klar
erkennbar ist. Unklare schriftliche Gebote können unberücksichtigt bleiben.
Schriftliche Gebote sind Höchstgebote. Es kann also auch zu einem niedrigeren
Preis zugeschlagen werden. Der Mindespreis ist immer der
Einstiegspreis. Geben mehrere Personen gleichlautende Gebote ab, so entscheidet
das Los. Uneinigkeit über das letzte Gebot bzw. Zuschlag wird durch nochmaliges
Ausbieten behoben. Dies gilt auch, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres
Gebot übersehen worden ist.Sie können dann auch Gebote für die Auktion abgeben,
die rechtsverbindlich sind.